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Notars Benjamin Schäfer!

 

 

Neuigkeiten


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08.12.2020

Hinweise anlässlich der aktuellen Situation durch die Ausbreitung des Coronavirus

+++HINWEIS AN DIE KUNDEN WEGEN DER AKTUELLEN SITUATION
HINSICHTLICH DER VERBREITUNG DES NEUARTIGEN CORONAVIRUS+++

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Team und wir stehen Ihnen auch in der aktuellen Situation, die uns sicher alle vor besondere Herausforderungen stellt, mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung, auch wenn situationsbedingte Verzögerungen nicht auszuschließen sind, wofür wir um Ihr Verständnis bitten.

Bitte setzen Sie sich ferner vor Wahrnehmung Ihrer Termine und vor Betreten unserer Büroräume, telefonisch zwingend mit uns in Verbindung, wenn:

- Sie positiv auf das derzeit sich verbreitende Corona-Virus getestet sind oder
- Sie an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden, ein Testergebnis aber
noch nicht vorliegt oder
- Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut als
solches ausgewiesene Risikogebiet aufgehalten haben oder
- Sie Kontakt zu einer positiv auf den derzeit sich verbreitenden Corona-Virus
getesteten Person hatten

In der Regel stehen auch in eilbedürftigen Fällen Lösungen zur Verfügung. Eine Beurkundung ist möglicherweise gleichwohl möglich, ggf. unter Beteiligung von Vertretern.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

Mit Rücksicht auf andere Rechtssuchende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Notariats, sowie auf die möglichst lange Aufrechterhaltung unseres regulären Betriebes, bitten wir um Ihr Verständnis!

Ihr Notar Benjamin Schäfer mit Team

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf die Ausweitung der Maskenpflicht hinweisen.

Die Landesregierung hat am 30. November 2020 eine neue Corona-Verordnung erlassen, die zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Hiernach besteht unter anderem in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikumsverkehr bestimmt sind die grundsätzliche Verpflichtung, eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen¬ Bedeckung zu tragen (,,Maskenpflicht"). Dies gilt auch für die Geschäftsstellen der Notarinnen und Notare in Baden-Württemberg und trifft alle Personen, die sich in der Geschäftsstelle aufhalten. Das Notariat ist also nur mit Maske zu betreten.
Masken mit Ausatemventil (dies betrifft manche FFP-Masken) sollten nicht benutzt werden, da diese keinen Schutz gegen die Verbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch den Träger bieten. Medizinische Einweg-Masken sind mittlerweile wieder in ausreichender Zahl verfügbar und sollten für diejenigen Fälle, in denen ein Beteiligter keinen geeigneten Mund¬ Nasen-Schutz mit sich führt, vorgehalten werden.
Als Inhaber des Hausrechts entscheidet der Notar im Einzelfall, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Beurkundungsverhandlung aufrecht erhalten wird, also insbesondere bei der Beteiligung von Personen, die einer Risikogruppe angehören.




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Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage unsere Kanzlei vorstellen und Ihnen einen Überblick über uns und unsere Tätigkeit verschaffen.

Die Aufgaben des Notars

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen und überblicken.

Hier finden Sie nähere Informationen über die Aufgabenfelder des Notars.


Notarielle Tätigkeitsfelder

Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

  • Immobilien
  • Unternehmen
  • Vererben
  • Schenken
  • Familie
  • Notfallvorsorge
  • Schlichtung

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